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Gewerbe anmelden

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25594 Vaale


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.


Beschreibung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • einen Betrieb neu errichten,
  • eine Zweigniederlassung neu errichten,
  • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
  • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermögens

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Kurztext

Anmeldung eines Gewerbebetriebs für Gewerbetreibende verpflichtend. Konkrete Fälle:

  • Neuerrichtung eines Betriebs,
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  • Neuerrichtung einer unselbstständigen Zweigstelle,
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
  • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe bei der anderen Behörde als Neuerrichtung)
  • die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen
  • zuständig: je nach Bundesland örtliches Gewerbe- oder Ordnungsamt

 


Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen beziehungsweise Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.


Fristen

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

  • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
  • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

Gewerbetreibende sind

  • natürliche Personen oder
  • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

Anzeigepflichtig sind:

  • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der beziehungsweise die gesetzliche(n) Vertreter.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 


erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.terminland.de/amt-schenefeld/


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Herr Dannenberg Icon Vcard

Tel: 04892 8089-14   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: dannenberg[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 19  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Frau Schuhardt Icon Vcard

Tel: 04892 8089-15   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: schuhardt[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 18  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Frau Seider Icon Vcard

Tel: 04892 8089-16   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: seider[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 17  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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