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Hochwasser / Hochwasserschutz

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25594 Vaale


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zuständig für den Hochwasserschutz sind die Stellen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.


Beschreibung

Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.


Zuständigkeit

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
  • die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
  • an die örtliche Feuerwehr.

 


Fristen

Keine


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".

Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser" in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Steinburg - IV12 Wasser und Boden

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe

E-Mail: wasserbehoerde[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/wasser-und-boden.html


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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