Schwerbehindertenangelegenheiten
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Schwerbehindertenangelegenheiten
Informationen zu Beratungsmöglichkeiten in Schwerbehindertenangelegenheiten.
Beschreibung
Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:
- Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts (Behindertenberatung),
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
- Feststellen der Voraussetzungen
- für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung, das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
- der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
Ausgabe entsprechender Beiblätter.
Zuständigkeit
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen und HIV
- Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
- Infektionsschutz Beratung Ebola
- Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
Neue Anlage 9
25746 Heide
Tel:
+49 481 6960
|
Fax:
+49 481 636199
E-Mail:
post.hei[at]lasd.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung