Straßenbeleuchtung
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Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.
Beschreibung
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Weitere Informationen
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
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Ansprechpartner
Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel:
+49 4892 8089-0
E-Mail:
info[at]amt-schenefeld.de
Web:
www.amt-schenefeld.de
Öffnungszeiten:
Mo. nur nach Terminvereinbarung
Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
Mi. nur nach Terminvereinbarung
Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr. nur nach Terminvereinbarung
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)
Tel:
04892 8089-20
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
joens[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
64
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)
Tel:
04892 8089-42
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Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
roesch[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
42