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Standplatzgenehmigung beantragen

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25594 Vaale


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.

Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..


Weitere Informationen

Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.terminland.de/amt-schenefeld/


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Frau Vollert Icon Vcard

Tel: 04892 8089-24   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: vollert[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 11  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Herr Zollondz-Kaage Icon Vcard

Tel: 04892 8089-56   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: zollondz-kaage[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 13  


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