Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
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Ansprechpartner
Kreis Steinburg - IV12 Wasser und Boden
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
E-Mail:
wasserbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/wasser-und-boden.html
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr