Als Wahlhelfer freiwillig melden
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Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld).
Kurztext
- Wahlhelfer Anmeldung
- Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
- Tätigkeit ist ein Ehrenamt
- Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
- Verhüllung des Gesichts während der Tätigkeit verboten
- für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld) gezahlt
- freiwillige Anmeldung beim Wahlamt möglich
- zuständig: Wahlamt
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Fristen
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 4823 9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Web:
www.wilster.de/
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)
Tel:
04823 948212
E-Mail:
naujoks[at]wilstermarsch.de
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Zimmer:
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 5
Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)
Tel:
04823 948211
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preiss[at]wilstermarsch.de
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Zimmer:
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 7
Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)
Tel:
04823 948246
E-Mail:
pump[at]wilstermarsch.de
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Zimmer:
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 2