Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Kurztext
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
- Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
- Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
- erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit Anhängerverzeichnis, sofern vorhanden
- Kennzeichenschilder
- Voraussetzungen:
- bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis)
- Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Beantragung: persönlich oder in Vertretung
- zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Fristen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder â Kennzeichenschilder sind zur Entwertung in der Zulassungsbehörde vorzulegen
-
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Rechtsgrundlage
§ 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch
verwandte Vorgänge
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - Zulassungsstelle
Karlstraße 13
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69500
|
Fax:
+49 4821 699500
E-Mail:
zulassungsbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt/verkehrsaufsicht/kfz-zulassung.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag nur Termin und A-Wartemarke.