Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Berufsausbildung: Ausbildungsvorbereitung überwachen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25599 Wewelsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für die Überwachung der Berufausbildungsvorbereitung sind grundsätzlich die Kammern zuständig.


Beschreibung

Die Berufsausbildungsvorbereitung ist Teil der beruflichen Ausbildung. Sie dient dem Ziel, durch die Vermittlung von beruflichen Grundlagen an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.

Für Betriebe, die ausbilden wollen, sind die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel die Kammern (Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK)), die ersten Ansprechpartner. Diese entscheiden z.B. über die Eignung zum Ausbildungsbetrieb und überwachen die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung und die berufliche Umschulung. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen gefördert. Die zuständige Stelle hat zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen zu bestellen.
Ausbildende, Umschulende und Anbieter von Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Außerdem muss die Besichtigung der Ausbildungsstätten gestattet werden.

Ein Betrieb eignet sich als Ausbildungsbetrieb, wenn er nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Verfügt ein Betrieb nicht über die Möglichkeit, dem Auszubildenden alle für seine Ausbildung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten zu vermitteln, kann er sich mit einem oder mehreren anderen Ausbildungsbetrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Ferner besteht die Möglichkeit, die auszubildenden Bereiche der Ausbildung, die nicht im eigenen Betrieb angeboten werden können, außerhalb der Ausbildungsstätte zu vermitteln (z.B. in überbetrieblichen Ausbildungsstätten).


Zuständigkeit

An die zuständige Kammer, diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt, müssen gem. §§ 68ff. BBiG bei der Berufsausbildungsvorbereitung durch eine umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden. Die Ausbildungsvorbereitung muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen dieser Auszubildenden entsprechen.

Die auszubildende Stelle hat die Durchführung von Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung vor deren Beginn der zuständigen Stelle schriftlich anzuzeigen.  


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 803-0   |   Fax: +49 4551 803-180
E-Mail: info[at]aeksh.org
Web: www.aeksh.de


Öffnungszeiten:

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.


Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel: +49 431 57935-10   |   Fax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de


Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung und Entwicklung

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30


Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 9453-0   |   Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh[at]lksh.de
Web: www.lksh.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr


Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 939-10   |   Fax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info[at]notk-sh.de
Web: www.notk-sh.de


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 9391-0   |   Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info[at]rak-sh.de
Web: www.rak-sh.de


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0   |   Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info[at]stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de

Postanschrift:

24040 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr


Nach oben