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Bürgermeisterin oder Bürgermeister: ehrenamtlich

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Ortsauswahl
25599 Wewelsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister repräsentiert die Gemeinde und ist Vorsitzende oder Vorsitzender der Gemeindevertretung.


Beschreibung

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister ist – neben der Gemeindevertretung beziehungsweise der Stadtvertretung – ein Organ der Gemeinde. Sie oder er wird von der Gemeindevertretung gewählt und hat den Vorsitz der Gemeindevertretung.

Zu den Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gehören unter anderem:

  • Vorsitz in der Gemeindevertretung,
  • die Repräsentation der Gemeinde bei öffentlichen Anlässen,
  • die ihr oder ihm von der Gemeindevertretung übertragenen Entscheidungen,
  • die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, soweit keine gesetzliche Zuständigkeit es Amtes besteht,
  • die Ausfertigung von Satzungen .

Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden haben keine eigene Verwaltung und gehören daher in der Regel einem Amt an. Das Amt bereitet im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die weiteren Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde zuständig. Gehört die Gemeinde keinem Amt an, werden ihre Verwaltungsgeschäfte durch eine andere Kommune erledigt.
In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit über 4000 Einwohnerinnen und Einwohner kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird. Die Gemeinde bleibt ehrenamtlich verwaltet; die Verwaltungsgeschäfte werden wie bei allen anderen ehrenamtlichen Gemeinden durch das Amt oder durch die von der Gemeinde in Anspruch genommene Kommune erledigt.

Wenn die ehrenamtlich verwaltete Gemeinde oder Stadt eigenes Personal hat, etwa in einer Kindertagesstätte oder in einem Bauhof, ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister deren Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter.


Zuständigkeit

Die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde werden durch das Amt oder durch die von der Gemeinde in Anspruch genommene Kommune erledigt.


Fristen

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister wird von der Gemeindevertretung für die Dauer der ihrer Wahlzeit gewählt.

Voraussetzungen

Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden haben im Regelfall weniger als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt 1 – Hauptamt/ Standesamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


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