Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Landesportal Schleswig-Holstein
Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie zum Beispiel Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen oder einem Krankenkraftwagen befördern möchten.
Beschreibung
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Wenn Sie also Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen:
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis,
- Mindestalter: 21 Jahre, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen : 19 Jahre),
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen: seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben).
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt,
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis,
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
- Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung sowie über die Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung".
Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll: Einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Ab dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und erst in der Zukunft bestimmt. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.
Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage
§ 48 FeV
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
verwandte Vorgänge
- Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - Führerscheinstelle
Karlstraße 13
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 690
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt/verkehrsaufsicht/fuehrerscheinstelle.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr