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Hunde: anmelden / abmelden

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25599 Wewelsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.


Beschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.


Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt 2 – Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt 2 – Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei)

Frau Buch Icon Vcard

Tel: 04823 948231  
E-Mail: buch[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 18  


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