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Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

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Ortsauswahl
25599 Wewelsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.


Beschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

 


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 


erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zu Einkommen,
  • Nachweise zu Belastungen.

Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • §§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Verordnung zur Durchführung des § 82
  • Verordnung zur Durchführung des § 90

§§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

§§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Verordnung zur Durchführung des § 82

Verordnung zur Durchführung des § 90


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Frau Rathjens Icon Vcard

Tel: 04823 948229  
E-Mail: s.rathjens[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 1  

Mitarbeiter (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Frau Schütt Icon Vcard

Tel: 04823 948228  
E-Mail: schuett[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 3  


Kreis Steinburg - II21 Teilhabe, Eingliederung

Beethovenstraße 2
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690  
E-Mail: sozialamt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/sozialamt.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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