Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25599 Wewelsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt 2 - Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt 2 - Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei)

Herr Friedrichs Icon Vcard

Tel: 04823 948237  
E-Mail: friedrichs[at]wilstermarsch.de
|   Zimmer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 16  


Nach oben