Überwachung von Schwimm- und Badebecken
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Überwachung von Schwimm- und Badebecken
Das Amt für Gesundheit überwacht Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.
Beschreibung
Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden unterliegen der Überwachung durch das Amt für Gesundheit.
Neben der Bewertung der regelmäßig vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers führt das Amt für Gesundheit Besichtigungen und Untersuchungen durch. Dabei werden vor Ort Betriebsparameter überprüft, die Einhaltung der Betreiberpflichten kontrolliert und gegebenenfalls selbst Wasserproben entnommen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
- § 37 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 12.8 9.12.11 (VwGebV).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - III24 Infektionsschutz und Umwelthygiene
Viktoriastraße 17
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69390
E-Mail:
gesundheitsamt[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/gesundheitsamt/infektionsschutz-hygiene-gesundheitlicher-umweltschutz.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr