Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
verwandte Vorgänge
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Handwerksrolle Eintragung
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Untere Wasserbehörde
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-589
|
Fax:
04841 67-894436
E-Mail:
wasserbehoerde[at]nordfriesland.de
Web:
www.nordfriesland.de/