Bauaufsicht
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Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
Regionale Hinweise
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Bauaufsicht - Team Süd
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-623
|
Fax:
04841 67-265
E-Mail:
bauaufsicht-sued[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen