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Bauaufsicht

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25860 Olderup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.


Beschreibung

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.


Zuständigkeit

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Informationen zum Bauordnungsrecht

Regionale Hinweise

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Bauaufsicht - Team Süd

Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-623   |   Fax: 04841 67-265
E-Mail: bauaufsicht-sued[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen


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