Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
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Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Sofern Sie auf ein Schiff ziehen, besteht für Sie in einigen Fällen die Pflicht, dies zu melden.
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Kurztext
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Regionale Hinweise
Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.
Fristen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Bürgerbüro Friedrichstadt
Am Markt 11
25840 Friedrichstadt
Tel:
04841 992-754
|
Fax:
04841 992-755
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Bürgerbüro Hattstedt
Amtsweg 10
25856 Hattstedt
Tel:
04841 992-652
|
Fax:
04841 992-655
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Bürgerbüro Mildstedt
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Tel:
04841 992-353
|
Fax:
04841 992-355
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)
Bürgerbüro Nordstrand
Schulweg 4
25845 Nordstrand
Tel:
04841 992-551
|
Fax:
04841 992-555
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/