Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kurztext
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Zuständigkeit
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Regionale Hinweise
Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
verwandte Vorgänge
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
Ansprechpartner
Bürgerbüro Friedrichstadt
Am Markt 11
25840 Friedrichstadt
Tel:
04841 992-754
|
Fax:
04841 992-755
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Bürgerbüro Hattstedt
Amtsweg 10
25856 Hattstedt
Tel:
04841 992-652
|
Fax:
04841 992-655
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Bürgerbüro Mildstedt
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Tel:
04841 992-353
|
Fax:
04841 992-355
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)
Bürgerbüro Nordstrand
Schulweg 4
25845 Nordstrand
Tel:
04841 992-551
|
Fax:
04841 992-555
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/