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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25860 Olderup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.


Beschreibung

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.


Zuständigkeit

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

 


Kosten

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.


Weitere Informationen

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kindertageseinrichtungen


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Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 5.53.2 Sozialraum Husum und Umland

Großstraße 7-11
25813 Husum
Tel: 04841 67-495  
E-Mail: jugendamt[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag Termine nach Vereinbarung
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.


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