Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Weitere Informationen
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - 5.53.2 Sozialraum Husum und Umland
Großstraße 7-11
25813 Husum
Tel:
04841 67-495
E-Mail:
jugendamt[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag Termine nach Vereinbarung
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.