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Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25860 Olderup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.


Zuständigkeit

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
  • an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Untere Wasserbehörde

Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-589   |   Fax: 04841 67-894436
E-Mail: wasserbehoerde[at]nordfriesland.de
Web: www.nordfriesland.de/


Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel: +49 5323 9612-200  
E-Mail: poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de


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