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Familienferienerholung: Förderung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25860 Olderup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.


Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.


Zuständigkeit

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Jugendämter in Schleswig-Holstein


erforderliche Unterlagen

Verdienstnachweis


Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Jugendferienwerksrichtlinie


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Jugenferienwerk


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Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 5.53.2 Sozialraum Husum und Umland

Großstraße 7-11
25813 Husum
Tel: 04841 67-495  
E-Mail: jugendamt[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag Termine nach Vereinbarung
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.


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