Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Landesportal Schleswig-Holstein
Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Wer Tiere schlachten möchte, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, muss die Tiere amtlich untersuchen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Zuständigkeit
- An das Veterinäramt (Amtstierarzt) oder
- an das Lebensmittelüberwachungsamt der Kreise oder kreisfreien Städte.
Fristen
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten; in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Informationen zur Lebensmittelkette.
Rechtsgrundlage
§ 2a Absatz 1 Nummer 1 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
§ 7a Absatz 1 Nummer 1 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Weitere Informationen
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (seit 1. Oktober 2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben (Lebensmittelunternehmen) durchgeführt werden.
Regionale Hinweise
- Kostenverzeichnis Fleischhygiene 2022
- Informationen zur Lebensmittelsicherheit
- Bescheinigung Notschlachtung und Info zur Lebensmittelkette
- Liste amtlich ernannter Tierärzte Schlachttieruntersuchung Notschlachtungen NF Stand 13.11.20
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - 2.51 Fachdienst Veterinärwesen
Maas 8
25813 Husum
Tel:
04841 67-827
|
Fax:
04841 67-840
E-Mail:
veterinaeramt[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Es wird um Terminabsprache gebeten.