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Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25860 Olderup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In besonderen Ausnahmefällen können Sie - auf eigene Verantwortung - von der Gurtanlege - oder Helmtragepflicht befreit werden.


Beschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.


Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


Kosten

Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.

Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.


erforderliche Unterlagen

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bürgerbüro Friedrichstadt

Am Markt 11
25840 Friedrichstadt
Tel: 04841 992-754   |   Fax: 04841 992-755
E-Mail: buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web: www.amt-nordsee-treene.de/


Bürgerbüro Hattstedt

Amtsweg 10
25856 Hattstedt
Tel: 04841 992-652   |   Fax: 04841 992-655
E-Mail: buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web: www.amt-nordsee-treene.de/


Bürgerbüro Mildstedt

Schulweg 19
25866 Mildstedt
Tel: 04841 992-353   |   Fax: 04841 992-355
E-Mail: buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web: www.amt-nordsee-treene.de/


Öffnungszeiten:

Montag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)


Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr


Mittwoch
geschlossen


Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr


Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)


Bürgerbüro Nordstrand

Schulweg 4
25845 Nordstrand
Tel: 04841 992-551   |   Fax: 04841 992-555
E-Mail: buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web: www.amt-nordsee-treene.de/


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