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Mitfahrzentrale: Anzeige

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25860 Olderup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.


Beschreibung

Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Kosten

Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.


Rechtsgrundlage

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1.1 - VwGebV.

§ 14 GewO

VwGebV


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Formulare


Ansprechpartner

Amt Nordsee-Treene

Schulweg 19
25866 Mildstedt
Tel: 04841 9920   |   Fax: 04841 992255
E-Mail: info[at]amt-nordsee-treene.de
Web: www.amt-nordsee-treene.de/


Öffnungszeiten:

Montag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)


Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr


Mittwoch
geschlossen


Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr


Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


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