Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
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Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Kurztext
- Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
- Führerschein muss beziehungsweise kann auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers neu ausgestellt werden
- neue Ausstellung nötig, wenn das Dokument abhandengekommen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Regionale Hinweise
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers des Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Anträge können auch im zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnortes gestellt werden.
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
erforderliche Unterlagen
Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.
Regionale Hinweise
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung,
- zusätzllich verlangen einige Behörden bei Diebstahl die Vorlage der Diebstahlsanzeige der Polizeidienststelle. G
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
- Führerschein-Ersatz (Kartenführerschein) nach Verlust
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, Anlage 5
verwandte Vorgänge
- Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-210
|
Fax:
04841 67-484
E-Mail:
verkehrsabteilung[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden der Führerscheinstelle wünschen, so schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Telefonnummer und den Grund Ihres Anliegens. Senden Sie Ihre allgemeine Anfrage, Ihren Terminwunsch oder Anträge, die Sie einreichen möchten, bitte per E-Mail an verkehrsabteilung@nordfriesland.de oder nehmen telefonisch Kontakt auf.