Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
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Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum
Tel:
04841 666-0
|
Fax:
04841 666-500
E-Mail:
sozialzentrum[at]husum.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
1. Donnerstag im Monat
07:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Sozialzentrum Husum und Umland
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Tel:
04841 666-0
E-Mail:
sozialzentrum[at]husum.de