Teilung von Grundstücken
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Teilung von Grundstücken
Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.
Beschreibung
Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.
Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.
Sonderfälle:
Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.
Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.
Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.
Zuständigkeit
An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).
Kosten
Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Planfeststellung
Ansprechpartner
Amt Nordsee-Treene
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Tel:
04841 9920
|
Fax:
04841 992255
E-Mail:
info[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)
Kreis Nordfriesland - Bauaufsicht - Team Süd
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-623
|
Fax:
04841 67-265
E-Mail:
bauaufsicht-sued[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen