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Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis

Zuständigkeitssuche

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25860 Olderup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.


Beschreibung

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit

  • schlachten oder
  • im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
  • betäuben will,

bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.

Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).


Fristen

Keine


Kosten

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungszeugnisse,
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
  • Personalausweis.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

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Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.51 Fachdienst Veterinärwesen

Maas 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-827   |   Fax: 04841 67-840
E-Mail: veterinaeramt[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Es wird um Terminabsprache gebeten.


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