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Veränderungssperren

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25860 Olderup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Beschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bauleitplanung

Schulweg 19
25866 Mildstedt

Mitarbeiter (Bauleitplanung)

Frau Maren Jessen-Witt Icon Vcard

Tel: 04841 992-312   |   Fax: 04841 992-255
E-Mail: m.jessen-witt[at]amt-nordsee-treene.de
|   Zimmer: 17  

Mitarbeiter (Bauleitplanung)

Herr Benjamin Nissen Icon Vcard

Tel: 04841 992-323   |   Fax: 04841 992-255
E-Mail: b.nissen[at]amt-nordsee-treene.de
|   Zimmer: 18  


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