Veränderungssperren
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Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Gebäudevermessung
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Bauleitplanung
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Mitarbeiter (Bauleitplanung)
Tel:
04841 992-312
|
Fax:
04841 992-255
E-Mail:
m.jessen-witt[at]amt-nordsee-treene.de
|
Zimmer:
17
Mitarbeiter (Bauleitplanung)
Tel:
04841 992-323
|
Fax:
04841 992-255
E-Mail:
b.nissen[at]amt-nordsee-treene.de
|
Zimmer:
18