Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Kurztext
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi
- wird für längstens fünf Jahre erteilt
- kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden
Regionale Hinweise
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen, Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Verfahrensablauf:
Anträge auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen per Post bei der Führerscheinstelle (Kreis Nordfriesland, Führerscheinstelle, Marktstraße 6, 25813 Husum) eingereicht werden. Alternativ kann unter Tel. 04841 67 210 auch ein Termin in der Führerscheinstelle vereinbart werden. Der Fahrgastbeförderungsschein kann zur Eintragung der Verlängerung bereits mit der Antragsstellung eingereicht werden. Im weiteren Verlauf fragt die Führerscheinstelle den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Sollte der Antragssteller seinen Fahrgastbeförderungsschein noch nicht eingereicht haben, wird dieser im Anschluss schriftlich aufgefordert, ihn zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Regionale Hinweise
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Erteilung / Verlängerung)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, Anlage 5
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-210
|
Fax:
04841 67-484
E-Mail:
verkehrsabteilung[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden der Führerscheinstelle wünschen, so schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Telefonnummer und den Grund Ihres Anliegens. Senden Sie Ihre allgemeine Anfrage, Ihren Terminwunsch oder Anträge, die Sie einreichen möchten, bitte per E-Mail an verkehrsabteilung@nordfriesland.de oder nehmen telefonisch Kontakt auf.