Wohnsitz Abmeldung
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Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Regionale Hinweise
Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Die Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Kommunalaufsicht
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Ansprechpartner
Bürgerbüro Friedrichstadt
Am Markt 11
25840 Friedrichstadt
Tel:
04841 992-754
|
Fax:
04841 992-755
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Bürgerbüro Hattstedt
Amtsweg 10
25856 Hattstedt
Tel:
04841 992-652
|
Fax:
04841 992-655
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Bürgerbüro Mildstedt
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Tel:
04841 992-353
|
Fax:
04841 992-355
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)
Bürgerbüro Nordstrand
Schulweg 4
25845 Nordstrand
Tel:
04841 992-551
|
Fax:
04841 992-555
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-nordsee-treene.de
Web:
www.amt-nordsee-treene.de/