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Änderung der Stellung von verantwortlichen Personen im Bergbau anzeigen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Bergbaubetrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.


Beschreibung

In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.

Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.

Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Betrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen. Dabei müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben. Ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen.

Kurztext

  • Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen – Änderung der Stellung im Betrieb Entgegennahme
  • Neben Unternehmern und deren Vertretungspersonen sorgen sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf
  • Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden
  • Soweit im Einzelfall vorläufig eine mündliche Änderung der Stellung erfolgte, hat die Unternehmerin diese gegenüber der bestellten Person schriftlich zu bestätigenÄnderung der Stellung von verantwortlichen Personen im Betrieb muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden
  • Anzeige kann eingereicht werden über

    • Online-Portal BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde

  • Zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Bergbaubetrieb liegt

 


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).


Fristen

Sie können die Änderung der Stellung der verantwortlichen Personen in Ihrem Betrieb online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Anzeige online einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.

    • Für die Anzeige benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.

  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

Anzeige schriftlich einreichen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann die Anzeige über die neue Position auch mündlich erfolgen, muss dann aber schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter besteht oder Gefahren für bedeutende Sachgüter bestehen.

Voraussetzungen

  • Die verantwortliche Person muss auch in ihrer neuen Position die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
  • Sie müssen auch nach Änderung der Position der verantwortlichen Person im Betrieb so viele verantwortliche Personen bestellen, wie es für die planmäßige und sichere Führung Ihres Betriebes erforderlich ist.
  • Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen müssen Sie eindeutig und lückenlos festlegen und aufeinander abstimmen, sodass eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Auch wenn Sie eine verantwortliche Person im Betrieb bestellen oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, müssen Sie dies mitteilen.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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