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Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.


Beschreibung

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Kurztext

  • Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer - Entgegennahme
  • Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, muss das der zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden
  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt

 


Zuständigkeit

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Liste aller zuständigen Handwerkskammern


Fristen

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine


Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.


erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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