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Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.


Beschreibung

Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)

    • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
    • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.

  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel

    • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.

  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten

    • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
    • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

Kurztext

  • Änderungsanzeige zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung
  • Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

    • bei Änderungen an den Vertragsbedingungen
    • beim Wechsel des Anbieters
    • bei Änderung der Anbieterdaten

  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung: Änderungsanzeige muss per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

 


Fristen

Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ oder „Rürup“) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

  • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
  • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

Voraussetzungen

Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):

    • Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
    • Austauschseiten

  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel:

    • Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    • Handelsregisterauszug
    • aktuelle Anbieterbescheinigung

  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:

    • aktuelle Anbieterbescheinigung

 


Rechtsgrundlage


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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