Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
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Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.
Beschreibung
Als Hersteller beziehungsweise Anwender von
- Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.