Beratung und Information in sozialen Angelegenheiten
Landesportal Schleswig-Holstein
Beratung und Information in sozialen Angelegenheiten
Die Bürgerbeauftrage berät und informiert Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten.
Beschreibung
Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, alle Hilfesuchenden in sozialen Angelegenheiten zu informieren und zu beraten sowie ihre Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Durch ihre Tätigkeit stärkt die Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.
Zuständigkeit
An die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Vorhandene Bescheide zum Anliegen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).
Weitere Informationen
Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Die Erstellung medizinischer Gutachten oder Obergutachten kann von der Bürgerbeauftragten nicht vorgenommen werden.
verwandte Vorgänge
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.