Besuch der Ausschusssitzungen des Landtages
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Besuch der Ausschusssitzungen des Landtages
Wenn Sie Ausschussitzungen besuchen möchten, müssen Sie sich an den Schleswig-Holsteinischen Landtag wenden.
Beschreibung
Die Sitzungen der ständigen Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind in der Regel öffentlich. Für bestimmte Verhandlungsgegenstände kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise schutzwürdige Interessen Einzelner dies erfordern.
Das Themenspektrum, mit dem sich der Landtag zu befassen hat, ist sehr umfangreich. Von den Parlamentariern werden kompetente Stellungnahmen und Entscheidungen zu allen Fragen unserer vielschichtigen modernen Gesellschaft erwartet - von Bildungspolitik über Justizangelegenheiten und Finanz- und Wirtschaftsthemen bis hin zu Landwirtschaft und Umweltschutz.
Die Ausschüsse werden vom Landtag eingesetzt. Sie bereiten die Beschlüsse des Landtagsplenums vor und leisten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung der Kontroll-, der Gesetzgebungs-, der Informations- und der Artikulationsfunktion des Parlaments. Die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse sind für das Plenum aber nicht verbindlich.
Zuständigkeit
An den Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Rechtsgrundlage
Die Anzahl und das Aufgabengebiet der ständigen Ausschüsse (sogenannte Fachausschüsse) werden durch das Parlament für die Dauer einer Wahlperiode in der Geschäftsordnung des Landtages festgelegt.
Weitere Informationen
Die Ausschüsse des Landtages tagen fast immer im Landeshaus. Die Termine dafür werden regelmäßig im Internet-Angebot des Landtages veröffentlicht.
Zum Betreten des Landeshauses führen Sie bitte einen gültigen Personalausweis mit sich.
verwandte Vorgänge
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.