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Bettensteuer

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.


Beschreibung

Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.


Fristen

Keine


Kosten

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.


erforderliche Unterlagen

Keine


Weitere Informationen

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).


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