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Darlehen vom Sozialamt bei Bezug von Sozialhilfe zurückzahlen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden und aufgrund dessen ein Darlehen vom Sozialamt erhalten haben, müssen Sie dies zurückzahlen.


Beschreibung

Sie haben ein Darlehen vom Sozialamt erhalten, als Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden.

Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.

Kurztext

  • Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe Rückforderung
  • Darlehen wurde bereits gewährt und ausgezahlt.
  • Darlehen muss jetzt zurückgezahlt werden.
  • Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen.
  • Rückzahlung erfolgt als Abzug vom monatlichen Regelsatz.
  • Vom monatlichen Regelsatz können maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 abgezogen werden.
  • Zuständig: Regionales Sozialamt

 


Zuständigkeit

Ihr örtliches Sozialamt.


Fristen

  • Sie haben ein Darlehen von Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt erhalten.
  • Sie zahlen nun das Darlehen an das zuständige Sozialamt zurück.

Voraussetzungen

  • Sie müssen aufgrund einer finanziellen Notsituation ein Darlehen vom Sozialamt bekommen haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen teilt Ihnen das Sozialamt mit.


Rechtsgrundlage


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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