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Der Künstlersozialkasse Änderungen der Grunddaten des Unternehmens mitteilen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.


Beschreibung

Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten. Zudem benötigt die Künstlersozialkasse die Angaben für den notwendigen und zulässigen Datenaustausch mit anderen Institutionen.

Bei Kontaktdaten handelt es sich unter anderen um:

  • Name des Unternehmens
  • Name der Inhaberin oder des Inhabers
  • Anschrift des Unternehmens
  • Bankverbindung
  • Daten zu einem SEPA-Lastschriftmandat
  • Telefonnummer und Faxnummer
  • sonstige Kontaktinformationen

Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.

Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.

Kurztext

  • Künstlersozialabgabe Änderung der Grunddaten
  • Kontaktdaten des Unternehmens bei der Künstlersozialkasse anpassen
  • Änderung der Rechtsform oder des Unternehmensgegenstandes ist gesondert mitzuteilen
  • Änderung kann über ein Formular mitgeteilt werden
  • kein Formularzwang
  • Änderung ist kostenlos
  • zuständig: Künstlersozialkasse

 


Fristen

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr konkretes Anliegen aus.
  • Im Anschluss tragen Sie die Daten, die Sie mitteilen oder ändern möchten, ein und geben an, ab wann die Änderungen gelten.

Mitteilung per Post:

  • Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse stehen im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter folgende Formulare zur Verfügung:

    • Änderungsmitteilung Grunddaten
    • Änderungsmitteilung Bankverbindung (nur für Selbstzahlende)
    • Vordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

  • Füllen Sie das für Ihr Anliegen passende Formular bitte vollständig aus.
  • Senden Sie das Formular an die Künstlersozialkasse. Alternativ können Sie eine formlose Mitteilung an die Künstlersozialkasse senden.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Die Grunddaten des Unternehmens haben sich geändert (zum Beispiel Name oder Bankverbindung).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


erforderliche Unterlagen

  • Änderungsmitteilung Grunddaten oder
  • Änderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oder
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnliches
  • bei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden)

 


Rechtsgrundlage


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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