Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
Landesportal Schleswig-Holstein
Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
Als Sachverständige/r (Klassifizierer) kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen.
Beschreibung
Die Einreihung in Handelsklassen und die Gewichtsfeststellung ist von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder durch eine/n von dieser Behörde hierfür öffentlich bestellte/n Sachverständige/n (Klassifizierern) vorzunehmen.
Für die Tätigkeit als Sachverständige/r (Klassifizierer) müssen Sie die hierfür besondere Sachkunde nachweisen und nachweisen, dass keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, dass Sie Ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und Ihre Gutachten entsprechend erstatten werden.
Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) - amtliche Handelsklassenüberwachung.
Rechtsgrundlage
§ 4 Fleischgesetz (FlG).
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.