Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Einsicht in Bauakten beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.


Beschreibung

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.


Zuständigkeit

  • Kreise oder kreisfreien Städte
  • Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden

 


erforderliche Unterlagen

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form

  • eines Grundbuchauszuges,
  • eines Kaufvertrages,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.

Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben