Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
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Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Rechtsgrundlage
§ 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 9 Absatz 2 Nummer 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
verwandte Vorgänge
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
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- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
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