Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.


Beschreibung

Unerlaubte Amputationen sind:

  • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
  • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.


Zuständigkeit

Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


Kosten


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben