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Familienpass beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.


Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.


Weitere Informationen

Der Antrag kann formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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