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Gewalt gegen Kinder und Jugendliche melden / anzeigen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gewalt gegenüber Kindern sollte umgehend beim Jugendamt oder, wenn unmittelbar Gefahr besteht, bei der Polizei gemeldet/angezeigt werden.


Beschreibung

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.

Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.


Zuständigkeit

  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an jede Polizeidienststelle, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht.

Liste der Jugendämter in Schleswig-Holstein


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Kontaktdaten zu Jugendämtern und Beratungsstellen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Jugendämter und telefonische Beratungsangebote in Schleswig-Holstein


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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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