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Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.


Beschreibung

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.


Zuständigkeit

Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)


Fristen

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.


Kosten

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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