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Hafenbehördliche Genehmigungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.


Beschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.


Zuständigkeit

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).


Fristen

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.


Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.


Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


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