Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Landesportal Schleswig-Holstein
Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).
verwandte Vorgänge
- Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung
- Registrierung von Personen beantragen, die Rentenberatung als Rechtsdienstleistung anbieten
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.