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Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.


Beschreibung

Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.


Zuständigkeit

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).

ABST Schlewsig-Holstein


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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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